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Erfolgsfälle

Vollständige Abweisung von Anlegerklagen in hochvolumigem Finanzprozess

Hansen Finanzdienstleistungen GmbH gegen mehrere private Anleger

Die Hansen Finanzdienstleistungen GmbH mandatierte Arcceo nach der Erhebung mehrerer koordinierter Zivilklagen durch private Anleger vor einem Landgericht. Die Kläger machten eine fehlerhafte Ausführung von Anlagegeschäften, die Verletzung von Beratungspflichten sowie die Unwirksamkeit vertraglicher Haftungsbegrenzungen geltend. Gegenstand des Verfahrens waren umfangreiche Transaktionsunterlagen, sachverständige Stellungnahmen und eine parallele aufsichtsrechtliche Befassung.

Arcceo strukturierte die Verteidigung auf Grundlage einer präzisen vertraglichen und beweisrechtlichen Analyse. Durch den Nachweis, dass sämtliche Geschäfte vertragsgemäß und unter vollständiger Einhaltung gesetzlicher sowie aufsichtsrechtlicher Informationspflichten ausgeführt wurden, konnten die behaupteten Pflichtverletzungen widerlegt werden. Prozessual gelang es, den Streitstoff gezielt einzugrenzen, was zur vollständigen Klageabweisung führte.

Quantifiziertes Ergebnis
Abweisung von Forderungen im siebenstelligen Bereich, keine Schadensersatzpflicht, vollständige Kostenerstattung zugesprochen.

Gerichtliche Feststellung von Betrugshaftung und Vermögensrückführung in grenzüberschreitender Finanzstreitigkeit

RheinCapital Beteiligungs AG gegen Markus Lehmann

Die RheinCapital Beteiligungs AG beauftragte Arcceo nach der Feststellung erheblicher Kapitalabflüsse im Zusammenhang mit einer gescheiterten strukturierten Finanzierungsvereinbarung mit einem privaten Vertragspartner. Das Verfahren wurde vor dem zuständigen Zivilgericht geführt und umfasste Vorwürfe arglistiger Täuschung, vorsätzlicher Irreführung und rechtswidriger Vertragsbeeinträchtigung.

Arcceo entwickelte eine prozessuale Strategie mit Schwerpunkt auf der Rekonstruktion der Zahlungsströme und dem Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Täuschungshandlung und Vermögensschaden. Durch gezielte Anträge auf Unterlagenvorlage und den Erlass einstweiliger Maßnahmen konnten weitere Vermögensverschiebungen verhindert werden. Das Gericht folgte der rechtlichen Argumentation von Arcceo und erkannte die Haftung dem Grunde nach an.

Quantifiziertes Ergebnis
Rückführung eines überwiegenden Teils der veruntreuten Mittel, gerichtliche Feststellung der Betrugshaftung, Vollstreckungsmaßnahmen genehmigt.

Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Zahlungspflichten gegenüber einer Privatperson

Arcceo im Auftrag eines Finanzdienstleisters gegen Daniel Krüger

Arcceo vertrat einen Finanzdienstleister in einem Zivilverfahren gegen eine Privatperson, Daniel Krüger, wegen offener Zahlungsansprüche aus einem langfristigen Finanzdienstleistungsvertrag. Der Beklagte bestritt die Forderungen unter Hinweis auf angeblich fehlende Vertragstransparenz, unwirksame Vergütungsregelungen sowie behauptete aufsichtsrechtliche Verstöße. Das Verfahren wurde vor dem zuständigen Zivilgericht geführt und erforderte eine umfassende vertragliche Auslegung sowie regulatorische Bewertung.

Arcceo entwickelte eine prozessuale Strategie mit Schwerpunkt auf dem Nachweis der rechtlichen Wirksamkeit der Vertragsgestaltung und der Transparenz der vereinbarten Vergütungsstruktur. Durch die systematische Vorlage von Vertragsunterlagen und präzise rechtliche Argumentation konnte belegt werden, dass der Vertrag in Kenntnis aller wesentlichen Umstände abgeschlossen wurde und sämtliche regulatorischen Anforderungen eingehalten waren. Das Gericht folgte der Argumentation von Arcceo vollständig und bestätigte die Durchsetzbarkeit der Zahlungspflichten unter Zurückweisung sämtlicher Einwendungen.

Quantifiziertes Ergebnis
Gerichtliche Bestätigung von Zahlungsansprüchen im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich, vollständige Hauptforderung zugesprochen, Vollstreckungsmaßnahmen genehmigt.

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Beethovenstraße 5 - 13

50674 Köln

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